Gemäß § 3 der derzeit gültigen Satzung gelten folgende Regelungen:
- Jede natürliche oder juristische Person der Personenvereinigung kann Mitglied im Verein werden.
- Die Mitgliedschaft wird schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt und gilt als angenommen, wenn der Vorstand nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
- Mit der Mitgliedschaft gelten die satzungsmäßigen Vorgaben für und gegen das Mitglied.
- Die Mitgliedschaft endet durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres.