Mitgliedschaft

Gemäß § 3 der derzeit gültigen Satzung gelten folgende Regelungen:

  • Jede natürliche oder juristische Person der Personenvereinigung kann Mitglied im Verein werden.
  • Die Mitgliedschaft wird schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt und gilt als angenommen, wenn der Vorstand nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
  • Mit der Mitgliedschaft gelten die satzungsmäßigen Vorgaben für und gegen das Mitglied.
  • Die Mitgliedschaft endet durch einseitige Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres.

Mitgliedsbeiträge:

Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben von den Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Dieser wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.

Er beträgt derzeit:

Einzelmitgliedschaft:
15 Euro/Jahr (ab 18 Jahren)
10 Euro/Jahr (unter 18 Jahren)

Familienmitgliedschaft:
25 Euro/Jahr

(Eltern und Kinder unter 18 Jahren, jedes Familienmitglied Ist separates Mitglied und ab dem 16. LJ stimmberechtigt)

Juristische Personen, Firmen, Vereine,

Organisationen
100 €/Jahr

Die Beiträge werden immer für das ganze Jahr (Januar-Dezember) erhoben. Die Abbuchung erfolgt im I. Quartal des Geschäftsjahres.